Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen

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Die Schulpflicht gilt in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Seit Monaten hat das BMBF die Situation in den Ländern analysiert. Man sei vorbereitet für die rund 5.000 zusätzlichen schulpflichtigen Kinder im Alter zwischen sechs und 14 Jahren.

Das Bundesministerium für Bildung (BMBF) hat gemeinsam mit der Schulaufsicht und der Schulpsychologie die Situation in den Ländern analysiert und Maßnahmen für das kommende Schuljahr getroffen. 

Das System ist gut vorbereitet

Seit Ende Mai ist bereits eine gemeinsame Vorgehensweise zur Einschulung von Flüchtlingskindern mit den Landesschulinspektoren abgestimmt. Innerhalb von zwei Wochen kommen Flüchtlingskinder in eine altersgemäße Klasse.
Seit Ende Juni stimmt sich das BMBF auch mit außerschulischen Initiativen ab.
Für den Herbst sind österreichweit weitere verbindliche Informationsveranstaltungen bei allen Schulaufsichtskonferenzen und auf der Direktorenebene sowie an Pädagogischen Hochschulen vorgesehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß § 1 Schulpflichtgesetz 1985 besteht für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, allgemeine Schulpflicht unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Die Schulpflicht beginnt immer mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Die Schule hat keinerlei Verpflichtung, den aufenthaltsrechtlichen Status zu prüfen.

Insgesamt rechnet das BMBF auf Basis der vom Bundesministerium für Inneres (BMI) zur Verfügung gestellten Daten für das Jahr 2015 mit einer zusätzlichen Zahl von rund 5.000 schulpflichtigen Kindern im Alter von sechs bis 14 Jahren.

Im BMBF wurde außerdem eine zentrale Informationsstelle eingerichtet, die Schulleitungen und Pädagogen bei offenen Fragen unterstützt: Referat für Migration und Schule, 01/53120 2552

Weitere Informationen finden Sie unter www.schule-mehrsprachig.at.