Aus LSR wird Bildungsdirektion und was 2019 an Österreichs Schulen bringt

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Seit 1. Jänner steht die Schulverwaltung auf neuen Beinen. Nach der Behördenreform sind jetzt in allen Bundesländern Bildungsdirektionen zuständig, die den Spagat zwischen den Interessen von Bund und Ländern schaffen sollen.

Die Schulverwaltung in Österreich ist auch nach der Behördenreform ein wenig verzwickt. Der Bund ist weiterhin zuständig für den Einsatz von Lehrern und die Bestellung von Direktoren an den Bundesschulen (AHS, Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen/BMHS), für Lehrpläne aller Schultypen, pädagogische Fragen wie etwa Deutschförderklassen und die Organisation der Schulaufsicht.

Das Land entscheidet über Lehrer und Schulleiter an den Landesschulen (v.a. Volks-, Neue Mittelschulen, Berufsschulen) sowie pädagogische Schwerpunktsetzungen. Bei diversen Themen - etwa bei der verschränkten Ganztagsschule - sind beide Seiten zuständig. Für Bau und Erhaltung der Schulgebäude, administratives Unterstützungspersonal und Nachmittagsbetreuung ist bei den Pflichtschulen die jeweilige Gemeinde verantwortlich.

Die Länder können den Bildungsdirektionen außerdem zusätzliche Bereiche wie Kindergärten, Hortwesen oder Erwachsenenbildung übertragen.

Strikte Trennung von Zuständigkeiten

Mit der Bildungsdirektion wurde erstmals eine sogenannte Bund-Länder-Behörde geschaffen, in der relativ strikt zwischen den jeweiligen Zuständigkeiten unterschieden wird. Pädagogik und damit die Schulaufsicht fällt etwa fast ausschließlich in die Bundeskompetenz. Der sogenannte Präsidialbereich, zu dem etwa Budgets, Personalfragen und Legistik gehören, ist je nach Thema Kompetenz von Bund und Land. Der Bund erhofft sich durch die Umstellung, die Schulaufsicht künftig effizienter und effektiver steuern zu können.

Rolle des Bildungsdirektors

Der Leiter der neuen Behörde, der Bildungsdirektor, ist Diener zweier Herren: In Fragen der Landesvollziehung ist er an Weisungen des Landes gebunden, in Fragen der Bundesvollziehung kann der Bildungsminister ihm Weisungen erteilen, wobei jeder Erlass schon als Weisung zu verstehen ist. Der Bildungsdirektor ist außerdem ein Bundesbediensteter, der zumindest ein Bewerbungsverfahren durchmachen muss.
Künftig werden die Bildungsdirektoren - nach Prüfung der Eignung durch eine weisungsfreie fünfköpfige Kommission - für fünf Jahre auf Vorschlag des Landshauptmanns vom Bildungsminister bestellt.
Zusätzlich kann per Landesgesetz bestimmt werden, dass der Landeshauptmann der Behörde als Präsident vorsteht oder den Bildungslandesrat mit dieser Aufgabe betraut.

Präsidialbereich und Pädagogischer Dienst

Innerhalb der Bildungsdirektion gibt es zwei Bereiche: Der Präsidialbereich ist künftig u.a. für alle Personalentscheidungen und die Budgets zuständig. Schulaufsicht, Qualitätsmanagement, Schulentwicklung und Unterstützungsangebote fallen in den Bereich "Pädagogischer Dienst". Über deren neuen Leiter soll das Bildungsministerium künftig das gesamte Qualitätsmanagement steuern.

Weitere Änderung

Die bisherigen Landes- und Pflichtschulinspektoren sollen künftig Schulqualitätsmanager heißen und neue Aufgaben bekommen: Sie sollen nicht mehr für bestimmte Schularten (Pflichtschulen, AHS oder berufsbildenden Schulen) zuständig sein, sondern für eine "Bildungsregion". Außerdem können sie nicht mehr Letztentscheidungen etwa in Personalfragen treffen, hier brauchen sie künftig das OK des Präsidialbereichs.

Das bringt 2019 an den Schulen

Viele Tests bzw. Testergebnisse bringt 2019 für Österreichs Schulen: Überprüft werden die Bildungsstandards Englisch sowie die Mathe- und Naturwissenschaftskompetenzen bei der internationalen TIMSS-Studie. Zudem werden die Ergebnisse der PISA-Studie, der OECD-Lehrerstudie TALIS sowie der Mathe-Bildungsstandards und Details der internationalen Lesestudie PIRLS unter den Zehnjährigen veröffentlicht.

Zum Test antreten müssen am 4. April alle Schüler der 4. Klasse AHS und Neue Mittelschule (NMS) in Englisch, wenn die Bildungsstandards überprüft werden.
Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im Jänner 2020 vorliegen. Zwischen März und Juni sollen außerdem die Zehn- und 14-Jährigen bei der internationalen Studie TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study) zeigen, wie es um ihr Wissen in Mathe und Naturwissenschaften steht. Getestet wird eine Stichprobe von rund 7.000 Schülern an 259 Schulen, die Ergebnisse werden voraussichtlich im Dezember 2020 bekanntgegeben.

Auftakt der "Zeugnisvergabe" ist dann voraussichtlich bereits Ende Jänner/Anfang Februar, wenn die Ergebnisse der im Frühjahr 2018 durchgeführten Mathematik-Bildungsstandardüberprüfungen in der 4. Klasse Volksschule veröffentlicht werden. Dabei erhält die Schulaufsicht die Ergebnisse aller Schulen, der Schulleiter jene aller Klassen, der Lehrer jene der von ihm unterrichteten Schüler und jeder Schüler seine eigenen Resultate. Im Frühjahr erscheint dann ein Expertenbericht zur internationalen PIRLS-Studie, bei der die Lesekompetenzen Zehnjähriger untersucht wurden. Für Juni angekündigt sind die Ergebnisse der OECD-Lehrerstudie TALIS (Teaching and Learning International Survey). Im Dezember erscheinen schließlich die Ergebnisse der PISA-Studie, Schwerpunkt des OECD-Bildungsvergleichs unter 15-Jährigen ist diesmal Lesen. Umfassende Analysen des österreichischen Bildungssystems verspricht der im Drei-Jahres-Rhythmus erscheinende Nationale Bildungsbericht. Die vierte Ausgabe des Sammelbands soll im Frühling erscheinen.

Einheitliche Kriterien für die Schulreife

Neuerungen gibt es bei der Schuleinschreibung im Jänner: Erstmals sollen einheitliche Kriterien dafür gelten, ob ein Kind als schulreif eingestuft wird. Allerdings wird das neue Diagnostikverfahren vorerst nur an 100 Schulen getestet, der flächendeckende Einsatz ist für Jänner 2020 geplant. Dabei geht es um schulische "Vorläuferfähigkeiten" wie Feinmotorik, zahlenbezogenes Vorwissen, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit.

Zentralmatura-Saison 2019: Den Autakt machen am 6. Mai Spanisch und die Minderheitensprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch. Abgeschlossen wird mit Italienisch am 14. Mai. Änderungen sind für das Fach Mathematik angekündigt: Nachdem 2018 ein Fünftel bei der Klausur in diesem Fach gescheitert ist, will Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nachbessern. Im Jänner will er seine Pläne präsentieren.

Mehrere Änderungen werden erst mit Start des neuen Schuljahrs im Herbst in Kraft treten: In den Deutschförderklassen gelten dann verpflichtende Lehrpläne, die vorgeben, was ein Schüler für den Wechsel in eine reguläre Klasse können muss. Die Deutschklassen sind für jene Kinder vorgesehen, die dem Unterricht wegen sprachlicher Probleme nicht ausreichend folgen können. Für die Zuteilung soll es ab dem Frühjahr einen standardisierten Test geben.

Mit dem Schuljahr 2019/20 werden an den Volksschulen an dem zweiten Semester der 2. Klasse wieder verpflichtend Ziffernnoten eingeführt, dasselbe gilt grundsätzlich auch fürs Sitzenbleiben. Neu eingeführt werden außerdem Bewertungsgespräche, bei denen Eltern über den Leistungsstand der Schüler informiert werden. Auswirkungen zeigen wird all das freilich erst 2020. Bei Bedarf können Volksschüler ab Herbst auch zur Teilnahme an Förderunterricht verpflichtet werden.

Leistungsgruppen mit flexiblem Wechsel in NMS

Aus den Neuen Mittelschulen (NMS) sollen im neuen Schuljahr "Mittelschulen" werden, an denen schulautonom in Deutsch, Mathe und Englisch Leistungsgruppen eingerichtet werden können. Dabei soll auch unter dem Semester ein flexibler Wechsel möglich sein. Ab der 2. Klasse soll es außerdem zwei Leistungsniveaus ("Standard", "Standard-AHS") samt zwei überlappender fünfteiliger Benotungsskalen geben. Verpflichtend ist die Umstellung der NMS allerdings erst mit dem Schuljahr 2020/21.

Außerdem tritt mit dem Schuljahr 2019/20 verpflichtend das Neue Lehrerdienstrecht in Kraft. Dieses bringt eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden, höhere Anfangsgehälter und eine flacheren Gehaltskurve. Außerdem bekommen Junglehrer, die frisch von der Pädagogischen Hochschule bzw. Uni kommen, eine neue Art der Berufseinführung: In der sogenannten Induktionsphase sollen sie im ersten Berufsjahr bei geringerer Lehrverpflichtung von erfahrenen Mentoren in die Schulpraxis eingeführt werden.

Quelle: APA

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