Die Mittelschule - Änderungen ab dem Schuljahr 2020/21

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Mit dem beginnenden Schuljahr ersetzt die Mittelschule (MS) die Neue Mittelschule (NMS) als Pflichtschule für die 10- bis 14-Jährigen. Diese Weiterentwicklung wurde im Pädagogik Paket 2018 beschlossen und tritt mit 1. September in Kraft. Wir haben die wichtigsten Punkte im Überblick.

Die Neue Mittelschule wird mit Beginn des neuen Schuljahres "Mittelschule" heißen. Die Neubezeichnung der Schulart soll auch die Weiterentwicklung deutlich machen. Die Änderungen, die ab 2020/21 gelten, wurden im Schuljahr 2019/20 bereits an 169 Standorten im Rahmen eines Schulversuchs erprobt.
Dabei wurden zahlreiche Erkenntnisse gesammelt, die nun bei der flächendeckenden Umsetzung unterstützen sollen.

Änderungen im Überblick

  • Ab der 6. Schulstufe werden in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und (Erste) lebende Fremdsprache zwei Leistungsniveaus geführt: "Standard" und "Standard AHS".
  • Die Leistungsbeurteilung wird in beiden Leistungsniveaus mit einer 5-teiligen Notenskala beurteilt ("Sehr gut" bis "Nicht genügend"). Nach welchem Leistungsniveau die Beurteilung erfolgt, ist im Zeugnis ersichtlich.
  • Das Klassen- bzw. Schulforum kann beschließen, dass zusätzlich zur Ziffernbenotung auch eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen ist.
  • In der 8. Schulstufe ist künftige eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (EDL) mit der Schulnachricht auszustellen.
  • Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht kann in allen Pflichtgegenständen ausgesprochen werden.

"Standard" und "Standard AHS"

Ab der 6. Schulstufe werden bei der Mittelschule in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen zwei Leistungsniveaus mit den Bezeichnungen "Standard" und "Standard AHS" geführt. Die Anforderungen beim Leistungsniveau "Standard AHS"entsprechen jenen der AHS Unterstufe.
Die erstmalige Zuordnung der SchülerInnen zu einem Leistungsniveau erfolgt zu Beginn eines Schuljahres nach einem Beobachtungszeitraum von höchstens zwei Wochen und wird von einer Konferenz der Lehrkräfte vorgenommen, die den entsprechenden Gegenstand unterrichten.

- Zu Beginn des Schuljahres 2020/21: Alle SchülerInnen der 6. bis 8. Schulstufe sind in jedem differenzierten Pflichtgegenstand einem der beiden Leistungsniveaus zuzuordnen.
- Ab dem Schuljahr 2021/22: Jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres erfolgt die Zuordnung zu einem Leistungsniveau für alle SchülerInnen der 6. Schulstufe.

Während des Schuljahres ist die Zuordnung zu einem anderen Leistungsniveau jederzeit möglich.

Bei der Umsetzung der Änderung stehen den Schulen die Angebote der Pädagogischen Hochschule sowie die Online-Plattform des National Competence Centers für Lernende Schulen zur Verfügung.

Nützliche Dokumente zum Download

Die Broschüre vom BMBWF zur Mittelschule finden Sie hier.

Das Pädagogik-Paket können Sie hier einsehen.