Lehrerdienstrecht in Begutachtung

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Die Regierung schickt einen Gesetzesentwurf zum neuen Lehrerdienstrecht in Begutachtung, die bis Dienstag vor den Nationalratswahlen andauern soll. In einer Übergangsfrist von 5 Jahren soll zwischen altem und neuem Dienstrecht gewählt werden können.

Ohne Zustimmung der Gewerkschaft ist nun nach mehr als 30 Verhandlungsrunden ein Gesetzesentwurf erstellt worden. Uneinigkeit zwischen Regierung und Gewerkschaft bestand vor allem in der Unterrichtszeit und Gehalt sowie beim Unterstützungspersonal. Der Gesetzesentwurf sieht nun folgendes vor:

  • Lehrkräfte sollen künftig 24 Stunden pro Woche unterrichten. Ausnahmen von bis zu 2 Stunden gibt es für Klassenvorstände und Lehrkräfte, die Junglehrer betreuen oder Beratungsstunden halten.
  • Die Einstiegsgehälter werden höher angesetzt werden – einheitlich bei € 2.420 brutto pro Monat. Am Ende der Laufbahn hingegen ist weniger als bisher vorgesehen. Außerdem sollen die Gehaltsvorrückungen von 18 auf 7 reduziert werden.
  • Unterstützungspersonal wie Schulpsychologen oder Sozialarbeiter sind im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt, da sich das Lehrerdienstrecht vor allem auf pädagogisches Schulpersonal konzentriert.

Grundpfeiler stehen

Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek geht von einem Beschluss des neuen Dienstrechts im Herbst aus. Für Heinisch-Hosek ist das neue Dienstrecht "ein wichtiger Mosaikstein in einem großen Ganzen" und machte gegenüber der APA klar, dass sich "an den Grundpfeilern des Entwurfs nichts ändern wird". Jedenfalls soll aber dennoch die Möglichkeit von weiteren Verhandlungen bestehen.

Gewerkschaft kündigt "klare Reaktion" an

"Ich denke, dass sich eine Gewerkschaft das nicht gefallen lassen wird", so Chefverhandler Paul Kimberger. Er kündigte eine "klare Reaktion" an, welche er aber im Detail offen ließ.

Details zum Entwurf

Details zum Entwurf finden Sie auf oe1.orf.at
Dort stehen der Verordnungsentwurf sowie Erläuterungen zum Download zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bietet eine Übersicht mit Antworten auf zentrale Fragen zum Begutachtungsentwurf sowie eine Grafik mit Einkommensvergleichen der Lehrerbesoldung Alt-Neu.

Ab dem Schuljahr 2014/15 soll das neue Lehrerdienstrecht für neue eintretende Lehrkräfte gelten. Für alle weiteren ist eine Übergangsfrist von 5 Jahren angedacht, in der zwischen dem alten und neuen Dienstrecht gewählt werden kann.