Sechs Millionen Euro für schnelles Internet an Oö. Schulen

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Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen unaufhaltsam voran und bietet enorme Chancen. Auch in Klassenzimmern ist sie immer wichtiger. Um Schülern künftig die besten Rahmenbedingungen gewährleisten zu können, fördert das Land OÖ bis 2019 den Anschluss von Glasfaser-Breitband-Anschlüssen.

Laut einer aktuellen Umfrage verfügen zwar alle oö. Pflichtschulen über eine Internetanbindung, jedoch haben nur etwa ein Drittel einen Glasfaseranschluss. "Wir wollen, dass das digitale Zeitalter auch in der Schule stattfindet und dass die Schule die Möglichkeiten dazu hat. Dafür braucht es eine breitbandige, verlässliche Internetanbindung", so Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Thomas Stelzer.

Ultraschnelles Internet für oö. Schulen

Bis 2019 investiert das Land OÖ sechs Millionen Euro für Glasfaser-Breitband-Anschlüsse an oö. Pflichtschulen sowie den dazugehörigen Maßnahmen. Dabei trägt das Land OÖ zwei Drittel der Kosten, ein Drittel tragen die Gemeinden. Ist ein Anschluss schon vorhanden, kann das Geld auch für den Innenausbau, wie die Verteilung, oder Geräte investiert werden. "Unser Anspruch muss es sein, vom Anwender zum Mitgestalter und Entwickler zu werden. Auch wenn viele Schulen in Oberösterreich bereits gut ausgestattet sind, müssen wir das ultraschnelle Internet flächendeckend in die Schulen bringen", so Stelzer.

Förderkriterien im Detail

  1. Gefördert werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen für die öffentlichen Pflichtschulstandorte.
  2. Wenn alle Schulstandorte in der Gemeinde bereits über einen Breitband Glasfaser-Internet-Anschluss verfügen, ist auch eine Förderung für Inhouse-Verteilung (W-LAN) möglich.
  3. Sind sowohl Breitband-Anschluss als auch Inhouse-Verteilung (W-LAN in allen Klassen) bereits erfüllt, können auch Geräte für die Nutzung dieser Infrastruktur (z.B. Notebooks, Tablets, Beamer) bis zur maximalen Investitionssumme von 10.500 Euro gefördert werden.

Förderhöhe:

Das Land Oberösterreich bietet folgende Förderungsvarianten an:

  • Die Förderung von Gemeinden mit bis zu 2 Schulstandorten ist mit 21.000 Euro begrenzt. (Die maximale Förderhöhe beträgt daher 14.000 Euro = 2/3).
  • Die Förderung von Gemeinden mit 3 bis 5 Schulstandorten ist mit 27.000 Euro begrenzt. (Die maximale Förderhöhe beträgt daher 18.000 Euro = 2/3).
  • Die Förderung von Gemeinden mit mehr als 5 Schulstandorten ist mit 33.000 Euro begrenzt. (Die maximale Förderhöhe beträgt daher 22.000 Euro = 2/3).

Die Förderung wird aus dem Bildungsressort und dem Gemeinderessort finanziert und über das Bildungsressort abgewickelt.