Generelles Handyverbot an Schulen nicht zulässig

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Laut Erlass des Landesschulrates OÖ dürfen Schulen auf Grund der geltenden Rechtslage kein generelles Handyverbot aussprechen. Empfohlen wird über den Schulgemeinschaftsausschuss eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten und in der Hausordnung zu verankern.

Neuer Erlass lässt mehr Freiheiten

Laut der seit 24. Juni 1974 geltenden Verordnung dürfen Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, von Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden. Dazu zählte bisher auch das Smartphone und Co. Der Landesschulrat für OÖ hat diese gesetzliche Bestimmung nun gekippt.

"Sowohl juridisch als auch pädagogisch gesehen stellt ein generelles „Handy-Verbot“ keine Option dar. Ein „Handy-Verbot“ an den Schulen dürfte auf Grund der Bestimmung des § 4 Abs. 4 der Schulordnung nicht eingeführt werden, weil Handys bzw. sonstige elektronische Geräte nicht per se die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören"

Handynutzung in die Hausordnung aufnehmen

Empfohlen wird seitens des Landesschulrates, wenn notwendig, über den Schulgemeinschaftsausschuss eine Verhaltensvereinbarung in die Hausordnung aufzunehmen. Auch Lehrkräfte haben sich an diese Nutzungsbestimmungen zu halten. 

Smartphoneabnahme kein Problem

Hinsichtlich einer eingeschränkten Nutzung in Form des Abschaltens des Handys bzw. sonstiger elektronischer Geräte während des Unterrichtes bzw. der Verwahrung in der Schultasche bzw. im Spind während der Unterrichtszeit hegt der Landesschulrat für Oberösterreich dagegen keine rechtlichen Bedenken. Auch können Lehrkräfte Schülerinnen und Schülern das Smartphone abnehmen, wenn trotz geltender Vereinbarung, der Unterricht dadurch gestört wird.

Aufklären statt verbieten

Wichtig ist dem LSR OÖ, dass es Aufgabe der jeweiligen Schule und der dort beschäftigten Lehrpersonen ist, einen pädagogisch sinnvollen und erzieherisch angemessenen Umgang mit elektronischen Medien zu vermitteln und auf allfällige Gefährdungen (z.B. Mobbing, Datenschutz, Gesundheit usw.) aufmerksam zu machen. Auch Lehrkräfte sollten sich an die Regeln halten, gibt es zum Beispiel "Handyfreie Zonen" oder dergleichen, sollte das für alle Beteiligten gelten. 

Im Zentrum steht die gemeinsame Entscheidung, von Direktor bzw. Direktorin, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern - denn wenn alle Seiten eingebunden werden, wird die Vereinbarung am ehesten von allen mitgetragen und eingehalten.

ZUM HANDYERLASS

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