Autonomiepaket - Die Eckpunkte

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Nach dem Schulrechtspaket hat Bildungsministerin Sonja Hammerschmid heute mit dem Autonomiepaket einen weiteren Teil der Bildungsreform präsentiert.

Das Autonomiepaket soll den Handlungsspielraum an den einzelnen Schulstandorten durch mehr autonome Befugnisse stärken und die pädagogischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten erweitern. Es stellt das Herzstück der Bildungsreform dar.

Die Umsetzung soll bereits 2017/18 mit "Leuchtturmschulen" beginnen. Ein flächendeckender Ausbau soll innerhalb von rund zehn Jahren erfolgen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Autonomiepakets

  • Schulcluster und Bildungscampus/-region:
    2 bis maximal 8 Schulstandorte in geographisch benachbarter Lage sollen sich zu Schulclustern bzw. Bildungsregionen zusammenschließen können, um gemeinsam Ressourcen zu nutzen. Es können auch Kindergärten eingebunden werden.

  • Neue Unterrichtsorganisation:
    Die Schule kann autonom festlegen, welche Fächer in welcher Art der Gruppenbildung unterrichtet werden. Das soll fächerübergreifende Projekte und jahrgangsübergreifende Unterrichtsformen erleichtern. Die Länge der Unterrichtseinheiten (keine fixen 50-Minuten-Einheiten mehr) und die Öffnungszeiten werden flexibilisiert. Klassen - und Gruppengrößen werden in die Schulautonomie übertragen.

  • Auswahl der PädagogInnen:
    DirektorInnen sollen selbst entscheiden können, welche LehrerInnen aufgenommen werden. Sie können sich jene PädagogInnen aussuchen, die am besten zu den Bedürfnissen der Schule passen.

  • Bedarfsorientierte LehrerInnen-Fortbildung:
    Derzeit bewerben sich PädagogInnen um eine Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen an den PHs, die vom Direktor und der Schulaufsicht genehmigt werden müssen. Künftig sollen die Schul/Clusterleiter den Fortbildungsbedarf an der Schule definieren und sich anschließend an PHs oder Universitäten wenden, die dann ein maßgeschneidertes Angebot für die Schule zusammenstellen.

  • Einheitliches Bestellungsverfahren von Leitern
    Die Ausschreibung erfolgt durch die Schulbehörden des Bundeslandes mit einem standardisierten Anforderungsprofil. Dieses umfasst u.a. eine fünfjährige Berufserfahrung als Lehrperson. Die Eignung der KandidatInnen soll durch eine Beurteilungskommission beurteilt werden. Die Bestellung der Schulleitenden ist vorerst auf 5 Jahre befristet und erst danach auf unbestimmte Zeit.

Quelle: BMB, APA Bildung