Qualitätssicherung für alle Schulen ab 2013/14 Pflicht

iStock/Thinkstock
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Ab dem Schuljahr 2013/14 ist eine pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für alle österreichischen Schulen verbindlich.

Aus diesem Grund hat das Bildungsministerium die Initiative SQA – Schulqualität Allgemeinbildung gestartet. SQA beruht auf dem § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz (Verbindlichkeit für Schulen ab 1.9.2013) und auf dem § 56 Abs. 2 SchUG.

SQA versteht sich als Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren. Durch das koordinierte Zusammenwirken aller Ebenen des Schulsystems sollen bestmögliche Lernbedingungen an allgemeinbildenden Schulen erreicht werden. Eine wertschätzende, sachlich fundierte Begleitung von Pädagogen und das selbstständige Lernen der Schüler soll zur Anhebung des Bildungsniveaus führen.

Kernelemente der Qualitätsentwicklung sind Entwicklungspläne, Zielvereinbarungen sowie Evaluationen.

Verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der SQA-Aktivitäten im jeweiligen Bundesland ist die Schulaufsicht, unterstützt von den SQA-Landeskoordinatoren.

Alle weiteren Informationen zu diesem Leitprojekt des BMUKK finden Sie unter www.sqa.at.