Unkompliziert Helfen ohne rechtliches Risiko

(c) Land OÖ/Vanessa Ehrengruber

Täglich gibt es in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich Wehwehchen verschiedenster Art. Auch solche, die über das normale „Pflaster aufkleben“ hinausgehen. So besuchen etwa auch Kinder mit einer Diabeteserkrankung oder starken Allergien die Einrichtungen, deren medizinische Versorgung einen größeren Aufwand darstellt.

Für Krabbelstuben-, Kindergarten- und Hortpädagoginnen und -pädagogen, die medizinische Tätigkeiten verrichten, gab es aber bisher keinen entsprechenden Rechtsschutz. Darum soll eine entsprechende Absicherung für Pädagoginnen und Pädagogen sicher gestellt werden.

Zusammenarbeit mit der Oberösterreichischen Versicherung

Das Land Oberösterreich garantiert in Zusammenarbeit mit der Oberösterreichischen Versicherung seit September auch dem Personal in den Kinderbildungs- und - betreuungseinrichtungen Haftungssicherheit und übernimmt die Kosten der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.

Kinder mit Diabetes oder starken Allergien

Auch chronisch kranke Kinder mit medizinischem Pflegeaufwand besuchen oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Hier liegt der Schwerpunkt bei Kindern mit Diabetes und starken Allergien. Anfallende medizinische Tätigkeiten wären in diesen Fällen Blutzuckermessung, Insulingabe oder Gabe einer Notfallmedikation im Falle eines allergischen Schocks. Die jeweilige Tätigkeit wird in jedem Einzelfall mit den Eltern und dem behandelnden Arzt abgestimmt.

In den Schulen ist die Situation für die Lehrerinnen und Lehrer dagegen klar geregelt, denn hier werden gewisse medizinische Tätigkeiten durch Lehrpersonen eindeutig als Ausübung der Dienstpflichten anerkannt.

Weitere Informationen (PK-Unterlage, PDF)