Änderung bei Deutschkenntnissen

aus Wr.Zeitung 15.10.05

Änderung bei Deutschkenntnissen

Längeres Warten auf die Staatsbürgerschaft.

Wien.Für das neue Staatsbürgerschaftsrecht, das mit 1.1.2006 in Kraft treten soll, endet am Montag die Begutachtungsfrist. Das Innenministerium räumte am Freitag — nach heftiger Kritik seitens der SPÖ und Hilfsorganisationen — letzte Korrekturen ein. Konkret soll noch der Passus, was die erforderlichen Sprachkenntnissen von Kindern betrifft, geändert werden.

Ursprünglich war geplant, dass zugewanderte Kinder, die eine Schulklasse nicht geschafft haben, einen Deutschtest auf Niveau Hauptschule 4. Klasse machen sollten. Nun soll bei Kindern der ersten bis vierten Schulstufe vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft nur der Schulbesuch verlangt werden, sagte der Sprecher von Innenministerin Liese Prokop am Freitag. Bei Kindern der fünften bis neunten Schulstufe wird eine positive Deutsch-Note im letzten Schuljahr vor der Einbürgerung verlangt.

Für die erneut von Caritas und UNHCR geäußerte Kritik am neuen Staatsbürgerschaftsgesetz zeigte das Innenministerium wenig Verständnis. In Richtung Caritas hieß es, man bekenne sich dazu, dass Deutsch-Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung für die Integration seien. Die Kritik von UNHCR, wonach die Voraussetzung eines gesicherten Lebensunterhaltes für Ältere oder Gebrechliche eine zu hohe Hürde sein könnte, wies der Sprecher als "nicht nachvollziehbar" zurück. Wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert sei, bestehe auch kein legaler Aufenthalt und die Staatsbürgerschaft sei dann ohnehin kein Thema.

"Mit diesem Gesetz werden sinnlose und unnötige Hürden aufgebaut", sagte der Wiener Caritas-Direktor Michael Landau am Freitag. "Aus unserer Erfahrung sprechen viele Menschen nach zehn Jahren Aufenthalt in Österreich gut Deutsch, haben aber Probleme mit dem Lesen und Schreiben", so Landau.

Auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR verweist darauf, dass die neue Wartefrist von zusätzlichen fünf Jahren erst mit der Anerkennung als Flüchtling beginne zu laufen — egal wie viele Jahre der Betroffene bereits auf den Asylbescheid warten musste.

Nach Ansicht der Grünen ist der Begutachtungsentwurf für das Staatsbürgerschaftsgesetz "so miserabel, dass eine Korrektur kaum möglich erscheint". Daher fordert die Grüne Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits ein "Zurück an den Start". Beim neuen Staatsbürgerschaftsgesetz gebe es keine einzige Personengruppe unter den ausländischen Mitbürgern, die nicht massive Verschlechterungen bei der Verleihung hinnehmen müsste.

In den Stellungnahmen zum neuen Staatsbürgerschaftsgesetz der Bundesländer Niederösterreich und Kärnten werden die zu erwartenden Mehrkosten durch schriftliche Prüfungen der Sprach- und Landeskenntnisse abgelehnt. Kärnten plädiert für eine "organisatorisch weniger aufwendige und auch kostengünstigere" Variante. Niederösterreich fordert, dass der Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ausreichen sollte.

Samstag, 15. Oktober 2005 15.10.05

 

 

 

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Veröffentlicht am
16.10.2005
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