Merklisten
Actus omissa forma legis corruit.
Ein Rechtsgeschäft, bei dem die gesetzliche Form außer acht gelassen ist, bricht zusammen.
Ein Rechtsgeschäft, bei dem die gesetzliche Form außer acht gelassen ist, bricht zusammen. S. heute § 125 BGB.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.