Advocatus non accusat.

PD

Ein Anwalt klagt nicht an.

Ein Anwalt klagt nicht an. Nicht er selbst erhebt die Beschuldigung, die er ausbringt. S. Dig. 38, 2, 14 § 9 (Ulpian).

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
Anbieter
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Veröffentlicht am
23.02.2023
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