Merklisten
Advocatus non accusat.
Ein Anwalt klagt nicht an.
Ein Anwalt klagt nicht an. Nicht er selbst erhebt die Beschuldigung, die er ausbringt. S. Dig. 38, 2, 14 § 9 (Ulpian).
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.