Merklisten
Allegans contraria non est audiendus.
Wer (vor Gericht) Widersprüchliches vorbringt, wird nicht gehört.
Wer (vor Gericht) Widersprüchliches vorbringt, wird nicht gehört. Cheng S. 141-149. S. heute § 286 Abs. 1 ZPO.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.