Merklisten
Cedi jus personale alii non potest.
Ein höchstpersönliches Recht kann nicht übertragen werden.
Ein höchstpersönliches Recht kann nicht übertragen werden. S. heute etwa §§ 399, 717, 1300 Abs. 2 BGB oder den Urlaubsanspruch des Arbeitsnehmers.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.