Merklisten
Clericus clericum non decimat.
Ein Geistlicher nimmt von einem Geistlichen keinen Zehnten.
Ein Geistlicher nimmt von einem Geistlichen keinen Zehnten. Die Kirche besteuert nicht die eigenen Funktionäre und Einrichtungen. S. Dekretalen 3, 30, 2 (Paschal II.).
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.