Clericus clericum non decimat.

PD

Ein Geistlicher nimmt von einem Geistlichen keinen Zehnten.

Ein Geistlicher nimmt von einem Geistlichen keinen Zehnten. Die Kirche besteuert nicht die eigenen Funktionäre und Einrichtungen. S. Dekretalen 3, 30, 2 (Paschal II.).

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
18.03.2024
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nein