Consanguinei duorum concumbentium non sunt affines.

PD

Die Verwandten zweier Gatten sind nicht miteinander verschwägert.

Die Verwandten zweier Gatten sind nicht miteinander verschwägert. S. heute § 1590 BGB.

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
23.10.2023
Link
https://latein.schule.at/portale/latein/detail/consanguinei-duorum-concumbentium-non-sunt-affines.html
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