Merklisten
Contumax non appellat.
Der Säumige appelliert nicht.
Der Säumige appelliert nicht. Die säumige Prozeßpartei ist von den ordentlichen Rechtsmitteln ausgeschlossen. Gegen ein Versäumnisurteil gibt es nur kurzfristig das Rechtsmittel des Einspruchs; unterbleibt dieser, so wird es rechtskräftig. S. Glosse Non recte provocasse Mitte zu Dig. 49, 1, 23 § 3; u. Glosse Quod zu Cod. Just. 3, 1, 13 § 4 g. E. (Accursius). S. heute §§ 513 u. 338-344 ZPO.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.