Debitum ex causa victuali non compensatur.

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Eine Unterhaltsschuld wird nicht aufgerechnet.

Eine Unterhaltsschuld wird nicht aufgerechnet. Der Schuldner einer Unterhaltsforderung kann eine eigene Forderung gegen jene nicht aufrechnen. S. heute § 394 BGB i. V. m. § 850b Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 2 ZPO.

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
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Veröffentlicht am
19.07.2023
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