Merklisten
Dolus emtoris qualitate facti non quantitate pretii aestimatur.
Arglist des Käufers ist seinem Verhalten und nicht dem Preis zu entnehmen.
Arglist des Käufers ist seinem Verhalten und nicht dem Preis zu entnehmen. Ein besonders günstiger Preis ist kein Indiz für arglistiges Verhalten des Käufers. Cod. Just. 4, 44, 10 a. A. (Diokletian). S. heute § 138 Abs. 2 BGB.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.