Ganztägige Schulformen
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Beim Ausbau der ganztägigen Schulformen sollen keine Einsparungen erfolgen. Die für die nächsten Jahre angesetzten Investitionen von 400 Millionen Euro sollen wie geplant durchgeführt werden, sodass im Schuljahr 2018/19 für jedes dritte Kind ein Ganztagsschulplatz verfügbar ist.
Ganztägige Schulformen sollen ein ausgewogenes Verhältnis von Lern- und Freizeit ermöglichen. Die einzelnen Schulstandorte sind in der Gestaltung dabei flexibel.
Einige Merkmale der ganztägigen Schulformen:
- Alle allgemein bildenden Pflichtschulen und die AHS-Unterstufe können als ganztägige Schulform geführt werden.
- Zuständig ist der jeweilige Schulerhalter. Dieser setzt auch die Höhe des Selbstkostenanteils für Verpflegung und Freizeit fest.
- Ganztägige Schulformen gibt es entweder mit Nachmittagsbetreuung der Kinder oder in verschränkter Form, bei der Unterrichts-, Lern- und Freizeit im Laufe des Tages abwechseln.
- Schüler werden bis mindestens 16:00 Uhr pädagogisch betreut – in der verschränkten Form ist am Freitag ein Ende ab 14:00 Uhr möglich.
- Die Einrichtung ist nicht von der Schulstufe abhängig.
- Die Höhe des Selbstkostenanteils für Verpflegung und Freizeit setzt der Schulerhalter fest.
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