Abusus non tollit usum.
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Mißbrauch hebt ein Gebrauchsrecht nicht auf.
Mißbrauch hebt ein Gebrauchsrecht nicht auf.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.