Rechtsquellen
- Baurecht-Bauverordnung, Bautechnik-Verordnung
- Raumordnungsgesetz-Flächenwidmungsplan
- Weitere Rechtsquellen wie ABGB, Denkmalschutz, Naturschutz, ...
Der Flächenwidmungsplan:
Umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Jedes Grundstück erhält eine Widmung, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann.
- wird vom Gemeinderat erstellt (Verordnung)
- aufsichtsbehördliche Genehmigung der Landesregierung
- liegt in jeder Gemeinde zur öffentlichen Einsicht auf
- Grenzen, Nummern der Grundstücke und Widmung ersichtlich
Widmungen allgemein:
- Bauland
- Grünland
- Verkehrsfläche
Häufige Widmungen im Flächenwidmungsplan:
BA | Bauland Agrar Gebiet | BS | Bauland Sondergebiet |
Glf | Grünland Land- und Forstwirtschaft | BO | Bauland erhaltenswerte Ortsstrukturen |
BW | Bauland Wohngebiet | Gho | Grünland land- und fw Hofstelle (Neubauten nur mit Betriebskonzept, Zu- und Umbauten erlaubt, Widmung = Grünland) |
BK | Bauland Kerngebiet | Ggü | Grüngürtel |
BB | Bauland Betriebsgebiet | Gmg | Materialgewinnung |
BI | Bauland Industriebebiet | Geb | Erhaltenswertes Gebäude im Grünland |
Baurecht:
1. Anzeigepflichtige Bauten
2. Bewilligungspflichtige Bauten
3. Freie Bauten
zu 1)
- Gartenhäuser, Gewächshäuser (bis 6 m²)
- Begehbare Folientunnels
- Gülle & Jauchegruben bis 60 m³
- Treibstofflager von 200 – 1000l
- Anbringen von Vollwärmeschutz
- SAT-Schüssel, PV-Anlagen, Solaranlagen
- Skizze und Baubeschreibung jeweils 2-fach
zu 2)
- Neu- und Zubauten
- Abänderungen, wenn Standsicherheit,
- Brandschutz bzw. hygienische Verhältnisse verändert werden
- Errichtung von Feuerungsanlagen
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten >1000l
- Einfriedungen gegenüber öffentlichen
- Verkehrsflächen im Bauland
zu 3)
- Instandhaltung von Bauwerken
- Abänderungen im Inneren sofern Statik & Brandschutz nicht beeinflusst
- Kanalanschluss herstellen
- Wasserbecken bis 50 m³
- Hochstände
- Weidezäune
Antragsunterlagen für ein Bauvorhaben
- Bauansuchen = Bauanzeige
- Grundbuchsauszug (Nachweis Grundeigentum, max. 6 Monate alt)
- Bautechnische Unterlagen
- Baubeschreibung (3 fach, Bauherr, Gemeinde, Finanz)
- Bauplan (von Baumeister, 3 fach)
- Energieausweis bei Wohnbauten, auch ohne Förderung nötig
Rechtsakt
- Antragsunterlagen bei der Gemeinde einreichen
- Vorprüfung durch Gemeinde
- Bauverhandlung (Sachverständiger vom Land)
- Einspruchsfrist 2 Wochen
- Rechtskräftiger Bescheid (Gemeinde hat max. 3 Monate Zeit)
Rechte der Grundnachbarn
- Recht Bauverhandlung beizuwohnen
- Recht auf Akteneinsicht
- Recht „gehört zu werden“
- Recht auf Berufung
- Recht auf Sachverständigengutachten Stellung zu nehmen
- Schutz vor Lärm, Staub, Geruch, Abgase
Der Stall wird auf dem Grundstück „a“ errichtet. Die Pfeillänge in der Skizze entspricht einer Länge von 50 m. Die Eigentümer und Miteigentümer der Grundstücke 2, 3, 4, 8, 9, 10, 13, 14 und 15 sind als Nachbarn zu laden.
Ausführungspflichten
- Baubeginn spätestens 2 Jahre nach Erhalt des Bescheides
- Fertigstellung nach 5 Jahren
- Anzeige des Baubeginns mit Bekanntgabe des Bauführers
Für die Nutzungsbewilligung (Kollaudierung, „Bauabnahme“)
- Fertigstellungsmeldung schriftlich bei der Baubehörde.
- Bestätigung über Zustand von Rauchfängen, Heizungs-, Warmwasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Blitzschutzanlagen
- Dichtheit von Senkgruben, Ölwannen und dgl.