Da mihi factum, dabo tibi jus.
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Gib mir den Tatbestand, und ich werde dir das Recht geben.
Gib mir den Tatbestand, und ich werde dir das Recht geben. Wer vor Gericht geht, braucht keine Rechtsfragen darzulegen, sondern es genügt, wenn er die Tatsache dartut, aus denen sein Recht folgt; ihre rechtliche Würdigung besorgt das Gericht von sich aus. S. Dekretalen 2, 1, 6 (Alexander III.). S. heute § 293 ZPO.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.