SchülerInnen bekommen mobile Endgeräte gratis oder stark verbilligt

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Die Digitalisierung an den Schulen im Rahmen des 8-Punkte-Plans der Regierung soll vorangetrieben werden. Entsprechende Pläne existieren bereits seit vor dem Sommer, nun hat Bildungsminister Heinz Faßmann den Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt.

Ab dem Schuljahr 2021/2022 erhalten SchülerInnen der 5. Schulstufe an Bundesschulen mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets) gratis oder stark verbilligt. Im ersten Jahr profitieren davon auch SchülerInnen, die die fünfte Klasse wiederholen sowie Jugendliche aus der sechsten Schulstufe.

Eltern bezahlen 25 % des Kaufpreises

Bezahlen müssen die Eltern 25 Prozent des Einkaufspreises, dafür geht das Gerät in den Besitz der SchülerInnen über. Ausgenommen von der Zuzahlung werden jene Familien, die Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe beziehen, von den Rundfunkgebühren befreit sind oder wo ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im Jahr davor eine Beihilfe gemäß Schulbeihilfe- oder Studienförderungsgesetz bezogen hat. In diesen Fällen sind die mobilen Endgeräte gratis.

Digitalisierungskonzept der Schule als Voraussetzung

Voraussetzung dafür, dass an einem Standort überhaupt die staatliche Beihilfe wirksam wird, ist, dass es dort ein spezifisches Digitalisierungskonzept gibt. Dieses wird laut Gesetzesentwurf folgendermaßen definiert: "Ein Digitalisierungskonzept ist ein Entwicklungs- und Umsetzungsplan zur Nutzung digitaler Technologien und Medien im Rahmen des IT-gestützen Unterrichts sowie der Schul-, Personal- und Unterrichtsentwicklung. Er umfasst kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsziele und Maßnahmen."

Lehrer können per Fernverwaltung kontrollieren

Zur Gewährleistung der Unterrichtsziele können Lehrpersonen während des IT-gestützten oder ortsungebundenen Unterrichts mittels Fernverwaltung auf die Geräte der jeweiligen SchülerInnen zugreifen. Dies ist freilich so auszugestalten, dass der Eingriff nicht unbemerkt durch die Jugendlichen stattfinden kann.

Endgeräte für Lehrkräfte

Endgeräte sollen auch dem Lehrpersonal als Lernbehelf zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Landeslehrpersonen, die ja in den Mittelschulen tätig sind, soll als Anschubfinanzierung den Ländern die Möglichkeit zu einem durch den Bund finanzierten Erwerb von digitalen Endgeräten für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 im Ausmaß von drei Endgeräten je erstmals teilnehmender Klasse an anspruchsberechtigten Schulen geschaffen werden.

Definiert werden digitale Endgeräte folgendermaßen: "Einrichtungen zur elektronischen oder nachrichtentechnischen Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung von Sprache, Text, Stand- und Bewegtbildern sowie Daten, die zur Datenverarbeitung und -kommunikation eingesetzt werden können, insbesondere Notebooks oder Tablets."

Evaluiert wird das Projekt laut Gesetzesentwurf bis spätestens Ende 2024.

Gesetzesentwurf "Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des österreichischen Schulwesens (DigiSchG)" (PDF)

Homepage "Digitale Schule" mit Details zum 8-Punkte-Plan des BMBWF

Quelle: APA Science