Rauchverbot für alle am Schulgelände

Es hat sich ausgequalmt, denn ab dem neuen Schuljahr dürfen sowohl Schüler als auch Lehrkräfte am Schulgelände nicht mehr rauchen. Was an höheren Schulen durch die Hausordnung noch erlaubt werden konnte, ist konkret seit dem 1. Juli 2018 strikt verboten.

Vor dem 1. Juli galt ein absolutes Rauchverbot nur für das Schulgebäude selbst. Auf Freiflächen innerhalb der Schule wie etwa Pausenhöfen war das Rauchen für Schüler verboten, konnte aber an höheren Schulen in der Hausordnung grundsätzlich wieder erlaubt werden.
Die Schulbehörden selbst wiederum wurden vom Bildungsministerium angewiesen, die Aufhebung solcher Erlaubnisregelungen in den Hausordnungen zu betreiben. Lehrkräfte durften auf Freiflächen grundsätzlich rauchen. Ihnen konnte dies per Hausordnung aber umgekehrt untersagt werden.

Mit der Neuregelung fallen diese möglichen Ausnahmen weg. Etwaige von den Schulbehörden trotz Weisung nicht aufgehobene Raucherlaubnisse für Schüler auf Freiflächen fallen automatisch weg, ebenso die Raucherlaubnis für Lehrer oder etwaige Besucher der Schule.

Eine Ausnahme
Laut Bildungsministerium darf nur noch in "rein privat genützten Bereichen", wie etwa die Dienstwohnung des Schulwarts, geraucht werden.
Das Rauchverbot ist außerdem "durch den Rauchverbotshinweis 'Rauchen verboten' oder eindeutige Rauchverbotssymbole kenntlich zu machen".

Quelle: APA/ZukunftWissen

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