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Ganztägige Schulformen
Beim Ausbau der ganztägigen Schulformen sollen keine Einsparungen erfolgen. Die für die nächsten Jahre angesetzten Investitionen von 400 Millionen Euro sollen wie geplant durchgeführt werden, sodass im Schuljahr 2018/19 für jedes dritte Kind ein Ganztagsschulplatz verfügbar ist.
Ganztägige Schulformen sollen ein ausgewogenes Verhältnis von Lern- und Freizeit ermöglichen. Die einzelnen Schulstandorte sind in der Gestaltung dabei flexibel.
Einige Merkmale der ganztägigen Schulformen:
- Alle allgemein bildenden Pflichtschulen und die AHS-Unterstufe können als ganztägige Schulform geführt werden.
- Zuständig ist der jeweilige Schulerhalter. Dieser setzt auch die Höhe des Selbstkostenanteils für Verpflegung und Freizeit fest.
- Ganztägige Schulformen gibt es entweder mit Nachmittagsbetreuung der Kinder oder in verschränkter Form, bei der Unterrichts-, Lern- und Freizeit im Laufe des Tages abwechseln.
- Schüler werden bis mindestens 16:00 Uhr pädagogisch betreut – in der verschränkten Form ist am Freitag ein Ende ab 14:00 Uhr möglich.
- Die Einrichtung ist nicht von der Schulstufe abhängig.
- Die Höhe des Selbstkostenanteils für Verpflegung und Freizeit setzt der Schulerhalter fest.
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