Experimente mit dem Beschleunigungssensor

Zwei Freiburger Schüler aus einem Physik-Leistungskurs haben im Rahmen eines Projektes mit der PH Freiburg untersucht, welche Experimente mit dem Beschleunigungssensor des Smartphones im Physik- und Mathematikunterricht möglich sind.

Die Ergebnisse aus dem Smartphoneprojekt wurden im Rahmen einer Ausstellung präsentiert und im Anschluss online zur Verfügung gestellt. Die Zusammenstellung beinhaltet u.a. folgende Inhalte:

  • Wissenschaftliches Poster zur Präsentation der Ergebnisse bei der Ausstellung
    Auf dem Poster werden neben der Funktionsweise eines Beschleunigungssensors drei ausgewählte Experimente kurz beschrieben. Darüber hinaus finden sich App-Tipps sowie ein kurzes Fazit dazu, wie Smartphones für Beschleunigungsmessungen in der Schule geeignet sind.
  • Beschleunigungen beim Pendel
    Kann die Schwingungsgleichung von Pendeln aus den Beschleunigungsdaten bestimmt werden?
  • Beschleunigung im Auto und im Flugzeug
    Welches Fortbewegungsmittel hat die größere Beschleunigung: Auto oder Flugzeug?
  • Fallbeschleunigung - Zero G
    Wie viel g muss ein Smartphone beim freien Fall auf jeden Fall aushalten?
  • Beschleunigung in der Achterbahn
    Kann aus den Beschleunigungsdaten einer Achterbahn der Bahnverlauf im Unterricht rekonstruiert werden?
  • Beschleunigungsmessung auf der Fahrbahn im Physiksaal
    Kann die Geschwindigkeit eines kleinen Propellerwagens zuverlässig bestimmt werden?
  • Beschleunigung bei der Aufzugfahrt
    Um wie viel kg fühlt man sich bei einer Aufzugsfahrt leichter?
  • Anleitung: Glätten und Integrieren von Beschleunigungsdaten mit drei kostenlosen Programmen bzw. Apps

Die "Experimente mit dem Beschleunigungssensor" sind hier abrufbar; Experimente mit weiteren Sensoren finden sich hier.

Meta-Daten

Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
14.10.2015
Link
https://www.edugroup.at/innovation/tablets-mobiles/unterrichtsideen/aus-der-praxis-fuer-die-praxis/detail/experimente-mit-dem-beschleunigungssensor.html
Kostenpflichtig
nein