Altersgrenzen für WhatsApp & Co.

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Werden Kinder gefragt, wozu sie das Handy/Smartphone besonders häufig verwenden, nennen sie neben Telefonieren und Fotografieren auch immer häufiger die Nutzung von WhatsApp. Aber ab wann darf eigentlich WhatsApp verwendet werden?

Mit der Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25.05.2018 in Kraft getreten ist, haben die Anbieter von Sozialen Netzwerken ihre Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien angepasst. Die Nutzer müssen diesen zustimmen, um die Dienste weiter nutzen zu können.

So lauten die Nutzungsbedingungen:

  • WhatsApp
    Gemäß Nutzungsbedingungen gilt für WhatsApp ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • Facebook
    Das Mindestalter für Facebook bleibt laut Nutzungsbedingungen bei 13 Jahren, jedoch müssen Eltern von Kindern unter 16 Jahren sensible Daten wie politische Ansichten oder Religionszugehörigkeit freigeben (mehr dazu auf www.heise.de).
  • Instagram
    Auch für Instagram bleibt das Mindestalter gemäß Nutzungsbedingungen bei 13 Jahren.
  • YouTube
    YouTube weist in den Nutzungsbedingungen darauf hin, dass sich das Mindestalter nach dem Recht des Staates orientiert. Das bedeutet für Österreich ein Mindestalter von 14 Jahren. Für jüngere Kinder gibt es YouTube Kids. Aber auch da ist Vorsicht geboten.
  • Snapchat
    Diese Plattform darf ab einem Mindestalter von 13 Jahren verwendet werden (Nutzungsbedingungen).

Mehr Informationen zum Nutzungsalter von Online-Plattformen finden Sie auf Saferinternet.at.


Was meinen Sie?

Das Mindestalter für die Nutzung von sozialen Netzwerken liegt meist bei 13 Jahren bzw. 16 Jahren. Wir haben in der Kinder-Medien-Studie 6- bis 10-jährige Kinder gefragt, ob sie ein Profil in einem sozialen Netzwerk haben.

Was meinen Sie, wie viele der 6- bis 10-jährigen Internetnutzer geben an, ein Profil in einem sozialen Netzwerk zu haben?

  • 5 %
  • 20 %
  • 35 %

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