Praxiswissen und –bezug sind wichtige Aspekte im Berufswahlprozess. Daher liegt auch in der schulischen Berufsorientierung ein Schwerpunkt auf Praxiserfahrungen.
Sie finden links im Menü neben wichtigen Grundlagen Informationen zu berufspraktischen Tagen, Betriebserkundungen, Bildung- und Berufsinformationsmessen, sonstige Praktika sowie viele Tipps für die alljährlichen stattfindenden Girls' Day und Boys' Day.
Umfangreiche Informationen finden Sie auf der IBOBB-Website des Bundesministeriums für Bildung: http://www.ibobb.at
Praxiserfahrungen: https://www.bmb.gv.at/schulen/bo/umsetzung/index.html#heading__8
Praxiswissen und –bezug sind wichtige Aspekte im Berufswahlprozess. Daher liegt auch in der schulischen Berufsorientierung ein Schwerpunkt auf Praxiserfahrungen.
Realbegegnungen: In diesen berufspraktischen Veranstaltungen wird es Schüler/innen ermöglicht ihr Wissen über konkrete Berufe, Formen beruflichen Alltags, aber auch (weiterführende) Ausbildungseinrichtungen zu vertiefen. So können sie z.B. in berufspraktischen Tagen bzw. Wochen Betriebe oder Ausbildungseinrichtungen kennenlernen, Informationszentren oder –messen besuchen und mit beruflichen Role Models sprechen. Die Rahmenbedingungen für Realbegegnungen finden sich hier: Realbegegnungen kompakt
Werkunterricht: Dieser ermöglicht es, im schulischen Unterricht praktische Erfahrungen in handwerklichen Tätigkeiten zu sammeln. Über geschlechterrollenstereotype Grenzen hinweg können die Schüler/innen im Werkunterricht vielfältige Inhalte, Techniken, Materialien und Problemstellungen bearbeiten. Auf diese Weise können sie ihre Berufswahlspektren erweitern. Nähere Informationen zum Werkunterricht finden sich in Vielfältig Werken.
Informationen zu den Rahmenbedingungen für Realbegegnungen finden Sie unter:
https://www.bmb.gv.at/schulen/bo/rg/index.html#heading_Rahmenbedingungen_f_r_Realbegegnungen
Im SchUG werden die Titel, unter denen die unterschiedlichen Arten von Realbegegnungen einzuordnen sind, definiert.
- Schulveranstaltungen (SchUG § 13), schulbezogene Veranstaltungen (SchUG § 13a)
individuelle Berufs(bildungs)orientierung (SchUG § 13b)
Bei der individuellen Berufs(bildungs)orientierung können einzelne Schüler/innen zum Zweck der eigenen Berufsorientierung bis zu max. 5 Tagen dem Unterricht fernbleiben. Das muss allerdings zwischen Erziehungsberechtigten, Schule (Klassenvorstand) und Institution (Betrieb, weiterführende Schule o.Ä.) vereinbart und abgestimmt werdenMuster für Antragsformular
Außerdem muss die individuelle Berufs(bildungs)orientierung auf den lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen.